Breitensport - News
Kein Stockerl für BYC Segler bei der 16m² JKR Landesmeisterschaft
Nach der kurzfristigen Absage des UYC-Neusiedlersees auf Grund des Wasserstandes wurde die Landesmeisterschaft der 16er Jollenkreuzer kurzfristig nach...
WeiterlesenBrett Boom
Segeln ist eine der erfolgreichsten Sommersportarten in Österreich. Aber es gibt auch andere Wassersportarten, die die Fortbewegung am Wasser mittels...
WeiterlesenBFA-Fahrtbereich 2 (B-Schein) Kurs für BYC Mitglieder
Segeln am Meer liegt im Trend, aber nur mit der richtigen Ausbildung. Speziell in der heutigen Zeit des Klimawandels sind extreme Wettersituationen...
Weiterlesen14 BYC Boote bei der Roundabout im Einsatz
Heuer fand nach der Corona Pause 2020 wieder eine Roundabout statt. An dieser größten Breitensportregatta Österreichs nahmen 14 Boote des...
WeiterlesenNiko Kampelmühler steuert die Lago 26 von Dieter Schneider zum Sieg
Am vergangenen Samstag ging das traditionelle Blaue Band, bei zu Beginn kräftigem Nord West Wind, über die Bühne. Pünktlich um 10 Uhr wurde das 45...
WeiterlesenBreitensport
Informationen um unsere Breitensportaktivitäten
Der Großteil unserer Mitglieder sind Breitensportler. Wir üben unseren Sport aus, um die Natur zu genießen, um unsere körperliche Fitness zu steigern bzw. zu erhalten oder einfach nur aus Freude am Segeln, an der Bewegung durch nichts anderes wie den Wind. Es ist schon ein Erlebnis emissionslos jeden Winkel des Sees erreichen zu können, in einer schönen Bucht zu ankern oder einen der befreundeten Yacht-Clubs anzulaufen.
Aber auch das Segeln von Regatten gehört für viele unserer Mitglieder dazu. Die wenigsten haben den Ehrgeiz, die Zeit und die Möglichkeiten unseren Sport auf hohem Niveau auszuüben, aber ein paar Breitensportregatten im Jahr gehen sich schon aus. Auch die Segelnachmittage oder das Sontagssegeln sind eine gute Möglickeit sich breitensportlich zu betätigen.
Aber egal, welcher Breitensporttyp du bist, auf dieser Seite findest du informationen aller Art, die dir helfen sicherer und mit noch mehr Spaß am See unterwegs zu sein, sei es als Regattassegler oder als Fahrtensegler. Wir werden dich aber auf dieser Seite auch über diverse Veranstaltungen, lohnenswerte Ziele, Verordnungsänderungen etc, informieren.
Fahrtensegler F&A
Es gibt am Neusiedlersee kein Übernachtungsverbot. Das Übernachten ist sowohl im Hafen als auch am See vor Anker oder im Bereich des Schilfgürtels erlaubt. Selbstverständlich ist die Verunreinigung des Sees durch Fäkalien oder durch Einleitung von Brauchwasse untersagt. Natürlich ist beim Ankern oder beim Festmachen am Schilf auf eine vorschriftsmäßige Beleuchtung zu achten.
Es gibt am Neusiedlersee keinerlei Beschränkungen in der Nacht. Natürlich sind die entsprechenden Vorschriften zur Lichterfühung zu beachten. Eine fehlende oder falsche Lichterführung kann am See rasch zu gefährlichen Situationen führen, da speziell in der Festspielzeit oft schnelle Fährschiffe unterwegs sind.
Generell gilt:
Auf dem Neusiedlersee gibt es ein generelles Verbot von Verbrennungsmotoren (mit etlichen Ausnahmen).
Ein Segelboot oder eine Segelyacht gilt als Motorboot, sobald der Hilfsmotor eingeschaltet ist. Das hat Auswirkungen auf die Ausweichpflicht, die Fahrtbeleuchtung, die Zulassungspflicht und die Führerscheinpflicht.
Ausweichpflicht:
- Segelyachten unter Motor sind gegenüber Segelyachten in Fahrt unter Segeln generell ausweichpflichtig
- Gegenüber Segelyachten unter Motor bzw. Motorbooten gelten die normalen Ausweichpflichten wie unter Motorbooten. Vereinfacht: rechts vor links, beim Entgegenkommen weichen beide Boote nach rechts aus, beim Überholen ist das von hinten kommende Boot ausweichpflichtig.
- Segelyachten egal ob unter Segel oder unter Motor sind gegenüber allen mit einem grünen Ball gekennzeichneten Fahrgastschiffen ausweichpfichtig.
Fahrtbeleuchtung:
Da wird am See sehr viel falsch gemacht. Kaum ein Boot ist mit vorschriftsmäßiger Beleuchtung unterwegs. Aus diesem Grund werden wir die richtige Beleuchtung von Segelbooten in der Nacht in einem eigenen Punkt behandeln. Die Vorschriften zur Beleuchtung findest du in der Seen und Flussverkehrsordnung
Zulassungspflicht/Führerscheinpflicht:
- Segelboote/Segelyachten ab 10 Meter Rumpflänge oder Boote, die mit einem Elektro-Hilfsantrieb von 4,4 KW oder mehr ausgerüstet sind, benötigen eine Zulassung durch die Behörde, es wird ihnen ein Kennzeichen zugeteilt und eine Zulassungsurkunde ausgestellt..
- Diese Boote dürfen nur von Besitzern eines Befähigungsausweis (Schiffsführerpatent) in Betrieb genommen werden. Der BFA-Binnen berechtigt nicht zum Führen dieser Boote.
- Alle anderen Segelboote/Segelyachten brauchen am Neusiedlersee keine Zulassung und es gibt auch keine Führerscheinpflicht.Eine Inbetriebname dieser Boote ist aber denoch an die Kenntnis der einzelnen Rechtsvorschriften gebunden.
Weitergehende Informationen findest du im Österreichischen Schifffahrtsgesetz
Derzeit gibt es folgende Sperrgebiete am Neusiedlersee:
- Naturschutzgebiet südlich von Illmitz in Verlängerung der ungarischen Staatsgrenze nach dem B0 (Grenzeckpunkt), der durch eine künstliche Betoninsel markiert ist.
- Pferdebucht zwischen Podersdorf und Hölle
- Der Bereich hinter Seebühne i Mörbisch zur Zeit von Aufführungen
Die Sperrgebiete sind durch weiße Bojen makiert..
Breitensport Regatten F&A
Steuermann
- Mitgliedschaft in einem OeSV Verbandsverein
- Segelführerschein BFA-Binnen (umgangssprachlich A-Schein)
- Grundkenntnisse der RRS (Racing Rules for Sailing)
Crew
- bei Yardstickregatten keine rechtlichen Voraussetzungen
- Schwerpunkt oder Meisterschaften: Mitgliedschaft in einem OeSV Verbandsverein
Boot
- Das Boot sollte im Yachtregister des Segelverbandes eingetragen sein und muss über ein gültiges Yachtzertifiakt verfügen
- Haftpflichtversicherung
Im Prinzip hat sich für Breitensportler nicht viel geändert. Hier nur das Wesentlichste ganz kurz:
- Änderung des optischen Ankündigungssignals bei Yardstickregatten: Da die bisher verwendete Flagge V (weiß mt diagonalem roten Kreuz) in den Wettfahrtregeln Segeln nun eine andere Bedeutung hat, wird als neues Ankündigungssignal jetzt die Flagge R (Rot mit gelbem Kreuz) verwendet.
- Beim Start und beim Zieldurchgang zählt jetzt nur mehr der Rumpf. Früher waren auch Mannschaft und Ausrüstungsteile in normaler lage in diesen Definitionen miteinbezogen.
- Am Startschiff wird über die orange Flagge gepeilt, am Zielschiff über die blaue Flagge
- Neue Abkürzung bei den Buchstabenwertungen: NSC = Did not sail the course. DIese ist dann anzuwenden, wenn ein Boot den Kurs nicht korrekt abgesegeltist, eine Bahnmarke falsch gerundet hat oder eine Bahnmarke ausgelassen hat. Die Wettfahrtleitung entscheidet ohne Protest.